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Richtlinien Folien Beleuchtung
Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz

Störende Blendung und Reflexe oder Spiegelungen auf dem Bildschirm sind durch die Abstimmung der Einrichtung von Arbeitsraum und Arbeitsplatz auf die Anordnung und die Technischen Eigenschaften künstlicher Lichtquellen zu vermeiden.

BildschArbV:

Die Beleuchtung muß der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigung angepaßt sein; dabei ist ein ausreichender Kontrast zwischen Bildschirmgerät und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatz sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm oder sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.

VBG 104 §25 Abs. 1

Die Beleuchtung von Arbeitsplätzen muß so dimensioniert sein, daß für die Versicherten angemessene Lichtverhältnisse zur Erledigung verschiedenartiger Sehaufgaben während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sind. Störende Blendung, Reflexionen Spiegelungen müssen vermieden sein, um einer Herabsetzung der Sehleistung und vorzeitiger Ermüdung der Versicherten entgegenzuwirken.

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