Menu Content/Inhalt
Richtlinien Folien Reflexion und Spiegelung
Reflexion und Spiegelung

EU- Richtlinie Anhang Mindestvorschriften (Artikel 4 und 5). Der Bildschirm muß frei von Reflexen und Spiegelungen sein, die den Benutzer stören können. BildschArbV: Der Bildschirmmuß frei von Reflexen und Spiegelungen sein.

VBG 104 §16

Der Bildschirm muß frei von Reflexen und Spiegelungen sein, die sich bei der Benutzung störend auswirken können.

VGB 104, DA zu §16

Zusätzliche Beschichtung und Filter (auch sog. Antistatik- Beschichtungen) verschlechtern häufig die Darstellung auf dem Bildschirm und sollten deshalb nur nach sorgfältiger Abwägung aller Einflußfaktoren Verwendung finden. Dies gilt insbesondere für nachträglich getroffene Antireflexmaßnahmen.

VGB 104, § 25 Abs. 1

Störende Blendung, Reflexionen und Spiegelungen am Arbeitsplatz müssen vermieden sein, um eine Herabsetzung der Sehleistung und vorzeitiger Ermüdung der Versicherten Entgegenzuwirken.

VGB 104, DA zu §29 Abs. 1

Arbeitsplätze sollen möglichst mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung und nicht direkt an Fenstern angeordnet sein.

(Anmerkung: Diese Forderung ist mittlerweile unrealistisch. Erstens: Wenn ein Mitarbeiter mit dem Gesicht zum Fenster am Bildschirm arbeitet, dann hat er die volle Lichtbelastung auf den Augen. Sitzt er mit dem Rücken zum Fenster, hat er das Fenster als Spiegelung auf dem Bildschirm. Sitzt er parallel zum Fenster, hat er die Reflexblendung seitlich im Auge und eine mittlere Spiegelung auf dem Bildschirm. Zweitens: Die Bildschirmarbeitsplätze wandern aus Raumkostengründen immer näher an die Fensterfronten.)

EU- Richtlinien Anhang Mindestvorschriften ( Artikel 4 und 5 )

Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß Lichtquellen und sonstige Öffnungen, durchsichtige oder durchscheinende Trennwände sowie helle Einrichtungsgegenstände und Wände keine Direktblendung und möglichst keine Reflexionen auf dem Bildschirm verursachen. Die Fenster müssen mit einer verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Arbeitsplatz vermindern läßt.

<< Gesundheitliche Grundansprüche | Reflexion und Spiegelung(2) >>