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Richtlinien Folien Gesundheitliche Grundansprüche
Gesundheitliche Grundansprüche

EU-Richtlinie Anhang Mindestvorschriften (Artikel 4und 5) 1. Allgemeine Bemerkungen. Die Benutzung des Geräts als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmer mit sich bringen.

VBG 104 §7 Abs.1

Der Unternehmer hat zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen der Versicherten dafür zu sorgen, dass bei der Arbeit an Bildschirmgeräten auftretende zu hohe physische und psychische Belastungen verringert werden. Vbg 104:§9 Allgemeine Anforderungen: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß durch die Ausstattung, Gestaltung, Benutzung und Instandhaltung der Arbeitsplätze Gefährdung und zu hohe Belastung der Versicherten vermieden werden Eine genauere Beschreibung dieser Anforderungen erfolgt in der VBG 104, Da zu §9.

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